Die Stiftungsidee1

Liebe Kolleginnen!

Erlauben Sie mir bitte, Ihnen über die Entstehung sowie den Sinn und Zweck der Charlotte Lehmann-Stiftung zu berichten.

Mein Weg in die Anästhesie

Obwohl ich eigentlich Chirurgin werden wollte, wegen der Verhältnisse in den ersten Nachkriegsjahren aber keine zufriedenstellende Position erwarten konnte – zu der Zeit gab es nämlich eine Unmenge von Fachchirurgen – wurde ich Anästhesistin, immerhin auch eine Tätigkeit im operativen Bereich. Ich versöhnte mich mit diesem Beruf schnell, weil die von mir vom 01.01.1954 bis zum 30.06.1972 geleitete Abteilung im damaligen „Krankenhaus rechts der Isar“ in München rasch wuchs und ich schon sehr früh, nämlich im Februar 1958, eine Intensivbehandlungseinheit aufbauen und der Anästhesie angliedern konnte.

Dies klingt einfacher als es war. Der Chirurg und ärztliche Direktor, in dessen Abteilung ich als leitende Anästhesistin eine Oberarztstelle inne hatte (1954!), vertrat die Ansicht, die Anästhesie sei kein bettenführendes Fachgebiet und die anderen leitenden Ärzte, die ihre Schwerstkranken immer selber behandelt hatten, sahen keine Veranlassung, diese, auch wenn vitale Funktionen wie die der Atmung beeinträchtigt waren, einer Disziplin zuzuverlegen, die bisher noch wenig Gelegenheit hatte, ihre entsprechenden fachlichen Fähigkeiten unter Beweis zu stellen. Erst das Münchner Flugzeugunglück im Jahr 1958 mit prominenten Passagieren des Fußballklubs „Manchester United“ und ihrem berühmten Trainer Mat Busby richtete die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf uns und veranlasste die Krankenhausleitung noch am gleichen Tag einzulenken. Dabei kam mir zugute, dass ich über eine lange Ausbildung in „großen Fächern“ und die Facharztanerkennung für Chirurgie verfügte.

Der stationäre Umgang mit Schwerstkranken setzt eine wesentlich umfassendere ärztliche Tätigkeit voraus, die die Anästhesie in Zusammenarbeit mit anderen Fachgebieten aufwertete und die Anästhesisten zu klinischen „Allroundern“ machte und ihnen – für viele ein Bedürfnis – den in der Anästhesie oft vermissten engeren Kontakt zum Patienten gab.
Von etwa dem gleichen Zeitpunkt ab wuchsen der Anästhesie mit der Wiederbelebung und Notfallmedizin sowie der Schmerzbehandlung weitere neue Aufgaben zu und machten sie zu einem der umfassendsten medizinischen Bereiche und damit auch für männliche Kollegen interessant und erstrebenswert, ein Umstand, der die Chancen der Frauen, hier leitende Positionen zu erobern, verschlechterte. Die personellen Verhältnisse entwickelten sich also wie in anderen Fachgebieten auch: viele Assistenz- und Oberärztinnen, wenige Chefärztinnen und nicht einmal an einer Hand abzuzählende Lehrstuhlinhaberinnen.

– Charlotte Lehmann

Zur Stiftungsidee

Weil ich keine engere Familie habe, wollte ich das, was als Erbe „übrig bleibt“, möglichst sinnvoll und für etwas, das mir besonders am Herzen liegt, einsetzen. Dabei dachte ich an eine Stiftung für Anästhesistinnen, denen, wenn sie eine leitende Position anstreben, bei pekuniären und ideellen Schwierigkeiten geholfen werden könnte, eine Überlegung, die durch meinen eigenen Werdegang nahelag.

Schon 2002, als ich während des Deutschen Anästhesiekongresses in München mit Freunden zusammen saß, erzählte ich ihnen von meinen Vorstellungen, weil ich nicht sicher war, ob sie vernünftig und realisierbar seien, wurde aber nicht nur bestärkt, sondern bekam sogar Hilfe zugesagt.
Vor allem WEISSAUER, OPDERBECKE und ULSENHEIMER halfen mir über die folgenden Jahre, meine Gedanken in einer Stiftungssatzung zu verankern und dieses Ergebnis bei den Behörden einzureichen.
Die Anerkennung der Charlotte Lehmann-Stiftung durch die Regierung von Oberbayern erfolgte am 06.08.2010. Die gegenwärtige Stiftungssatzung mit Datum vom 29.10.2016 wurde am 02.01.2017 von der Regierung von Oberbayern genehmigt.

Die Charlotte Lehmann-Stiftung ist eine private Stiftung und soll diesen Status unter allen Umständen beibehalten. Bei geeigneten Anlässen wie der Verleihung des Förderpreises allerdings kann sie mit den Fachverbänden DGAI und BDA zusammenarbeiten.

Das „Erbe“ besteht vorwiegend aus der von mir bewohnten Immobilie, so dass das Stiftungsvermögen erst nach meinem Ableben voll umfänglich zur Verfügung steht.
Damit die Stiftung dennoch schon jetzt aktiv werden kann, habe ich ihr einen zusätzlichen Betrag als Spende zur Verfügung gestellt, der die Zeitspanne bis zur Bereitstellung des Gesamtbetrages überbrückt. Das sogenannte Grundstockvermögen der Stiftung darf nämlich nicht angetastet werden.

1Erstabdruck und © Anästh Intensivmed 2017;58:592-594

Förderprogramm

Aktuelle Ausschreibungen und bisherige Preisträgerinnen

Stifterin

Der berufliche Werdegang der Stifterin in historischen Dokumenten und Curriculum vitae.

Förderrichtlinie

Förderrichtlinie und Statute